Allgemeine Geschäftsbedingungen - Teilnahmebedingungen (Stand 2021) Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vth. Hundeschule, Therapiehundezentrum und Ausbildungsinstitut Mein Partner Hund aufmerksam durch. AnmeldungDie Anmeldung erfolgt schriftlich per Post oder E-Mail und ist bei Eingang verbindlich. Auf die Möglichkeit der Geltendmachung des Widerrufsrechts wird ausdrücklich hingewiesen. Die Widerrufsbelehrung sowie ein Beispielsformular zur Erklärung des Widerrufes ist dem entsprechenden Anmeldeformular beigefügt. Voraussetzungen für eine Anmeldung:
SeminarplätzeDie Seminarplätze sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der eingehenden verbindlichen Anmeldungen vergeben. Vth. Hundeschule, Therapiehundezentrum und Ausbildungsinstitut Mein Partner Hund behält sich vor, Teilnehmer nicht anzunehmen. Ein Anspruch eines Interessierten Zahlung
KündigungOrdentliche KündigungDie ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Vertragslaufzeit entspricht dem Ausbildungszeitraum der vertraglich vereinbarten Ausbildung, höchstens jedoch zwei Jahre. Außerordentliche KündigungDer Veranstalter hat das Recht eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, sofern ein wichtiger Grund in diesem Sinne vorliegt. So kann beispielsweise eine Kündigung seitens der Veranstalter ausgesprochen werden, wenn ein Teilnehmer mehrfach gegen die die erforderlichen Richtlinien der Trainer verstößt oder seinen vereinbarten Zahlungen nicht nachkommt. WiedereinstiegEin Abbruch und eine späterer Wiedereinstieg sind nur nach Neuanmeldung möglich (verbunden mit Zusatzkosten). Fehlt ein Teilnehmer an mehreren Modulen unentschuldigt, kann die Prüfungszulassung verweigert werden. HaftungsausschlussUm einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist es notwendig, dass den Anweisungen des Mein Partner Hund-Teams Folge zu leisten ist. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seinen Hund, sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Ausbildung und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Die Seminarleitung schließt jegliche Haftansprüche bei Unfällen, Schäden, Verlusten u.a., sofern dies gesetzlich zulässig ist, aus. Für Sach- und Personenschäden, die durch teilnehmende oder mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der Hundehalter und/oder Eigentümer. Mitbringen von eigenen Hunden:Hunde können selbstverständlich zum Unterricht mitgebracht werden. Voraussetzung hierfür ist eine bestehende und gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung sowie eine aktuelle Tollwutschutzimpfung des Hundes. Die mitgebrachten Hunde müssen frei von ansteckenden Krankheiten, Endo- und Ektoparasiten sein. Läufige Hündinnen können nicht mitgebracht werden. Grundgehorsam wird vorausgesetzt. Foto- und Filmaufnahmen:Der/die Teilnehmer/In erklärt sich mit der Teilnahme an den Ausbildungen damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche im Rahmen der Ausbildung von ihm/ihr gemacht wurden, veröffentlicht werden können. Ein Anspruch auf Honorar entsteht dabei nicht. ReferentenUnser Team besteht aus kompetenten Referenten. Sollte ein Referent der Mein Partner Hund-Hundetrainerausbildung kurzfristig die Ausbildung nicht leiten können, werden einzelne Themenblöcke vorgezogen bzw. verlegt. Ausbildung/LehrplanUnsere Ausbildung unterliegt immer wieder Veränderungen und Verbesserungen. So behalten wir uns vor, Änderungen im Plan durchzuführen, die jedoch auf das Gesamtziel der Ausbildung keinen Einfluss haben werden. Verschiebung/VerzögerungIm Zuge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Bestimmungen können einzelne Module nach hinten verschoben werden. Dies mindert keinesfalls die Ausbildung oder Qualität. Die zusätzliche Zeit muss sowohl von MPH als auch von den Auszubildenden akzeptiert werden, da die gesetzlichen Bestimmungen und die Gesundheit der Teilnehmer und der Referenten im Vordergrund stehen. Die Module werden NICHT online abgehalten. Online-Module werden vom Ministerium bei der Vergabe des Paragraph 11 nicht akzeptiert. Außer eine zeitliche Verschiebung ändert sich in diesem Fall nichts. PrüfungDie Prüfung erfolgt nach Ankündigung in verschiedenen (praktischen und theoretischen) Teilen. Bei Nichtbestehen fallen Nachprüfungsgebühren an. 150 Euro bei Nichtbestehen, 200 Euro bei weiterem Nichtbestehen. Wir behalten uns vor, bei groben Verstößen gegen die Prüfungsordnung diese abzubrechen. Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling den §11 zur Ausbildung von Hunden im Saarland. Eine Anerkennung in anderen Bundesländern kann nicht garantiert werden.
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